Pflichtversicherungen und studentischer Beitragssatz
Bin ich als Student krankenversichert? Muss ich in die Rentenversicherung einzahlen? Welche Versicherungen sind notwendig und welche sind noch über die Eltern abgedeckt? Wer ist versicherungspflichtig und wie lange? Grundsätzlich gilt: Alle Studenten, die an einer staatlichen Hochschule in der Bundesrepublik eingeschrieben sind, sind grundsätzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Das heißt, sie müssen sich in einer gesetzlichen (oder privaten) Krankenkasse versichern. Allerdings sind Studenten bis zu ihrem 25. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenkasse der Eltern familienversichert. Danach beginnt aber auch für Studenten die Versicherungspflicht. Es gibt spezielle Studenten-Konditionen. Zusätzlich zu einem Sockelbeitrag von 61,01 € kommen Beiträge für die Pflegeversicherung von 2,35 % des BAföG-Bedarfssatzes (für Studenten ohne Kinder: 2,6 %) und der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse hinzu. Im Durchschnitt kommen so rund 80 € pro Monat zusammen. Von dem studentischen Beitragssatz können Sie bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs profitieren. Danach müssen Sie sich anderweitig gesetzlich oder privat versichern. Auf Antrag erhalten BAföG-Empfänger einen Zuschuss von insgesamt 86,00 € für Kranken- und Rentenversicherung. Sie zahlen keine Arbeitslosenversicherung, solange Sie einem Studium nachgehen. Ausnahme ist hierbei die studentische Nebentätigkeit.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Studierende können sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht bei Beginn des Studiums, bei Auslaufen der Familienversicherung und Ableistung des Wehr- oder Zivildiensts (entsprechend länger) befreien lassen. Besonders vorteilhaft ist die Befreiung, wenn ein Elternteil Beamter ist, da die Beihilferegelung bis zum 27. Lebensjahr gilt. Bei Staatsdienst verlängert sich die Absicherung um die entsprechende Zeit. Der Antrag muss binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht gestellt werden.
Private Krankenversicherung für Studierende
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für die meisten europäischen Länder die Behandlungskosten. Für Reisen in andere Länder bietet die Auslandsreise-Krankenversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Deckung der gesetzlichen Krankenversicherung und vor allem den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Dies sollten Sie bei der Planung für ein Auslandssemster beachten.
Rentenversicherung
Wer als Student nebenbei nicht jobbt, muss keine Rentenversicherung einzahlen. Doch sobald Sie arbeiten, kann es sein, dass Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen müssen. Es schadet nicht, sich mit einem kompetenten Rentenberater zusammenzusetzen, um ggf. eine private Rentenversicherung bereits im Studium abzuschließen.
Verkehrsrechtsschutz
Sind sie zwingend auf ein Auto angewiesen, um beispielsweise zur Hochschule zu fahren, ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung von Vorteil. Günstige Studentenversicherungen bieten der ADAC oder größere Versicherungsunternehmen an. Häufig erhält man bei einem gleichzeitigen Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung einen zusätzlichen Rabatt. Die ADAC-Mitgliedschaft für Studenten bekommt man bereits für einen jährlichen Beitrag von knapp 33 €.
Unfallversicherung
Studierende sind über die gesetzliche Unfallversicherung pflichtversichert. Die Versicherung deckt aber ausschließlich Unfälle an der Hochschule sowie den Hin- und Rückweg zur Bildungsstätte ab. Zudem deckt die Versicherung erst einen Schaden von über 20 % Erwerbsunfähigkeit ab, wobei die unfallbedingte Monatsrente dann bei wenigen Hundert Euro liegt. Es handelt sich also um eine Minimalabsicherung. Je höher der Invaliditätsgrad, desto weiter entfernt sich die finanzielle Absicherung von den Erfordernissen im Schadensfall. Einige Studentenwerke bieten Studierenden Zusatzversicherungen (z. B. Freizeitversicherungen) an, welche auch Schäden abdecken, die nicht mit dem Weg zur Bildungsstätte zusammenhängen. Möglich ist auch hier der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, welche eine außerordentliche Leistungssteigerung mit einem minimalen Zusatzbeitrag (Mehrbetrag) erreicht. Bei einer 100 %igen Invalidität zahlen private Versicherungen eine Versicherungssumme von 100-500 % des Beitragssatzes aus. Zudem schützt die Versicherung 24 Stunden, sieben Tage die Woche, rund um die Welt, in der Ausbildung, in der Freizeit sowie bei sportlichen Aktivitäten.
Haftpflichtversicherung
Bis zum Abschluss der Erstausbildung sind Studierende in der Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert. Erfragen Sie bei der Versicherung, was zur Erstausbildung gerechnet wird. Hier gibt es deutliche Unterschiede. Auch werden nicht alle Schäden durch Studenten an der Hochschule abgedeckt, da jeder Studierende als Volljähriger für eigenverursachte Schäden selbst in unbegrenzter Höhe haftet (z. B. Beschädigung von Labormaterialien durch falsche Bedienung). Daher ist es sinnvoll, eine eigene studentische Haftpflicht abzuschließen. Der Versicherungsbeitrag beträgt ca. 30 € und ist auf Deutschland beschränkt. Für Auslandsstudien sollten Sie bei Ihrer Versicherung eine geeignete Zusatzversicherung für den jeweiligen Zeitraum abschließen.
Hausratversicherung
Studierende sind so lange über die Eltern in deren Versicherung mitversichert, solange sie im Studienort nur ein Zimmer bewohnen und den Hauptteil ihrer persönlichen Sachen noch bei den Eltern unterbringen. Der versicherte Hausrat liegt hierbei um 10- 20 % der elterlichen Versicherungssumme und ist auf einen maximalen Eurobetrag begrenzt. Natürlich hat jede Versicherungsgesellschaft andere Konditionen und es ist ratsam, vor dem Studienbeginn den Versicherungsbetrag zu klären, da Studierende auch Wertgegenstände am Studienort haben, (Laptop, Mobiltelefon, Fernseher) die einen höheren Wert haben können. Ein Fahrrad ist nur dann in der Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert, wenn dies ausdrücklich vom Versicherer gewünscht und dies in den Versicherungsunterlagen verzeichnet ist. Auch hier gibt es je nach Versicherung individuelle Versicherungsmöglichkeiten und Vorschriften zur Einhaltung. Gründet der Studierende einen eigenen Haushalt, so braucht er auch eine eigene Hausratversicherung. Diese schützt z. B. bei Schäden durch Einbruch, Feuer, Wasser oder Blitzschlag. Die Studentenversicherung lohnt sich allerdings in der Regel erst, wenn der Wert der Einrichtung 700 € pro Quadratmeter Wohnfläche übersteigt.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit ist der Verlust der Erwerbsfähigkeit um mehr als 50 % und zwar aufgrund von Krankheit oder Behinderung. Das existenzielle Risiko einer Erwerbsminderung wird lediglich theoretisch von der gesetzlichen Rentenversicherung für Studierende abgedeckt. In der Praxis erfüllen Studierende keine Voraussetzung zum Leistungsbezug bei Erwerbsunfähigkeit. Ratsam ist daher der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherer dazu ausführlich beraten, damit die Versicherungsbedingungen zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passen. Um bereits zu Beginn der Berufstätigkeit über einen entsprechenden Versicherungsschutz zu verfügen, ist es sinnvoll, möglichst am Anfang des Studiums eine Studentenversicherung abschließen. Je nach Alter kostet eine solche Studierendenversicherung zwischen 20 € und 50 € pro Monat.
Lebens- und Rechtsschutzversicherung
Kapitallebensversicherungen sind reine Geldanlagen. Als Student sind diese besonders im Hinblick auf die Zinsfreibeträge interessante Anlageformen. Unverheiratete Kinder sind bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern mitversichert, wenn sie sich noch in der beruflichen Ausbildung befinden (vorausgesetzt, die Eltern haben eine Versicherung abgeschlossen).
Die Rechtsschutzversicherung gilt in allen europäischen Ländern und den Anrainerstaaten des Mittelmeers. Dieser Schutz schließt das Halten eines Kraftfahrzeugs nicht mit ein.
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