Alternative Finanzierungs-Möglichkeiten
Die Frage der Finanzierung von studienbedingten Kosten wird i.d.R. sicher zuerst mit den Eltern oder Verwandten diskutiert. Diese decken oftmals einen Großteil der Kosten, sofern es ihre finanziellen Mittel erlauben. Planen Sie jedoch ein Studium an einer Privathochschule oder im Ausland, so ist Ihre Familie oftmals schnell mit der Bewältigung der Kosten überfordert. Sie müssen sich also um weitere Finanzierungsquellen kümmern. Hier erfahren Sie mehr über unterschiedliche Finanzierungsvarianten – von der familiären Unterstützung, des Nebenjobs, des BAföGs, des Stipendiums bis zu Studienkrediten und –darlehen.
Stipendium
Als Alternative zu einer Finanzierung kann man sich bei verschiedensten Stiftungen für ein Stipendium bewerben. In Deutschland werden rund 14.000 Studierende durch Stipendien unterstützt. Es kommt also nur eine vergleichsweise kleine Gruppe Studenten in den Genuss eines Stipendiums. Der Bewerbungsaufwand lohnt sich aber dennoch, denn Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden und können wenigstens einen Teil der studienbedingten Kosten decken.
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Stipendien werden nicht nur an Hochbegabte vergeben. -
Ein überdurchschnittliches Abiturzeugnis ist wichtig und gesellschaftliches Engagement oft ausschlaggebend. -
Oft wird die Referenz eines Professors vorausgesetzt.
BAföG
BAföG ist ein rein staatliches Förderangebot. Ziel der Förderung ist es, jungen Menschen ein Studium zu ermöglichen. Die Förderhöhe richtet sich hierbei jedoch nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern und des Studierenden selbst. Grundsätzlich gilt: Zur Hälfte ist BAföG ein nicht rückzahlungspflichter Zuschuss, zur Hälfte ein zinsloses Darlehen des Staates. Der Höchstsatz liegt bei rund 670 € im Monat und mit der Tilgung des Darlehens müssen Sie fünf Jahre nach Beendigung Ihres Studiums beginnen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung
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Die Stellung des BAföG-Antrags bei Ihrem Studentenwerk. -
Das gewählte Studium ist BAföG-förderungsfähig. -
Sie sind zu Beginn des Studiums unter 30 Jahre alt. -
Anhand Ihrer Studienleistungen kann davon ausgegangen werden, dass Sie das Studienziel erfüllen. -
Sie sind deutscher Staatsbürger, Elternteil oder Ehegatte eines Deutschen, Asylberechtigter oder aufgenommener Flüchtling. -
Das Einkommen Ihrer Eltern überschreitet die in §24 BAföG festgesetzten Freibeträge nicht. -
Ihr monatlicher Verdienst übersteigt 400€ während der Förderung nicht (4.800 € pro Jahr).
Bildungsfonds
Ein Bildungsfonds kann eine Alternative zum kreditfinanzierten Studium darstellen. Die einkommensabhängige Studienfinanzierung deckt auch Auslandsaufenthalte und Einmalaufwendungen ab.
Bildungskredit
Ein Bildungskredit kann sich durch günstige Konditionen von einem klassischen Bankdarlehen abgrenzen.
Weiterbildungsfinanzierung
Möglicherweise hilft Ihnen auch eine klassische Weiterbildungsfinanzierung für Ihr Studienvorhaben weiter.
Nebenjob
Als Studierender können Sie sich selbst um gelegentliche Nebenjobs bemühen. Typische studentische Tätigkeitsfelder wie das Arbeiten in einem Café oder einer Bar, sind häufig studienfachfremd und benötigen genügend Zeit während des Studiums. Doch zur kompletten Finanzierung des Studiums reicht ein Nebenjob nicht aus - und während eines Vollzeitjobs kommt das Studium zu kurz. Es besteht daher stets die Gefahr, das Studium zu vernachlässigen. Als Finanzierungsbasis für das Studium bietet sich daher im Idealfall eine Kombination aus familiärer Unterstützung, Nebenjobs und verschiedenen Konzepten der Studienfinanzierung an.
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Minijobs / 450-Euro-Jobs: Kleinere Nebentätigkeiten bis zu insgesamt 450 € monatlich sind sozialversicherungsfrei. Es besteht allerdings das Wahlrecht, kleine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz sind Minijobber Teilzeitbeschäftigte. Sie haben also im Arbeitsrecht die Rechte und Pflichte von Vollzeitbeschäftigten. -
Nicht mehr als 20h/Woche: Um geringere Sozialabgaben leisten zu müssen, sollten Sie als Studierender während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in Nebenjobs tätig werden. Ausgenommen von der 20-Stunden-Regelung sind Aushilfstätigkeiten in der vorlesungsfreien Zeit. -
BAföG vs. Nebenverdienst: Achtung, das Einkommen aus Ihren Nebenjobs kann sich, sofern Sie BAföG empfangen, unter Umständen negativ auf Ihre Unterstützung auswirken. So dürfen Sie monatlich nicht mehr als 400 € mit Studentenjobs erwirtschaften, um den bisherigen BAföG-Satz aufrecht zu erhalten. -
Kindergeld vs. Nebenverdienst: Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind, erhalten Ihre Eltern Kindergeld für Sie. Seit Beginn 2012 wird das Kindergeld ohne Berücksichtigung Ihrer Einkünfte aus Nebenjobs o.Ä. gezahlt. Dies gilt allerdings nur während Ihres Erststudiums und wenn Sie weniger als 20h/Woche arbeiten. -
Steuern: Pro Monat können Sie bis zu 784 € dazuverdienen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Vorsicht jedoch bei Vollzeitjobs in der vorlesungsfreien Zeit. Hier können auch höhere Monatseinkünfte zusammenkommen. Der Grundfreibetrag für Studenten, die einem Nebenjob (keinem 450 €-Job!) nachgehen, liegt bei 9.408 € pro Jahr (2020). Allerdings können 1.000 € als Arbeitnehmerpauschalbetrag und 36 € als Sonderausgabenpauschalbetrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wodurch jährlich bis zu 9.040 € steuerfrei verdient werden können. -
Selbstständigkeit: Wenn Sie Ihre Nebenjobs in Form einer Selbstständigkeit verfolgen, dann müssen Sie hierfür eine Steuererklärung anfertigen. Bleiben Sie insgesamt unter einem Verdienst von 9.408 €, so liegt Ihr Gewinn unter dem Grundfreibetrag und ist steuerfrei. Wenn Sie mehr als 17.500 € einnehmen, dann sind Sie umsatzsteuerpflichtig. Eine Gewerbesteuerpflicht tritt erst dann ein, wenn Sie mehr als 24.500 € erwirtschaften. Für Ihre selbstständige Tätigkeit gilt dieselbe Stundenregelung wie für eine Nebentätigkeit als Mitarbeiter.
Studienbeitragsdarlehen
Bei einem Studienbeitragsdarlehen kommen Sie in den Genuss einer bundeslandspezifischen Förderung. Es lohnt sich zu prüfen, ob eine passende Landesförderung für Sie gültig ist und von der Sie als Studierender profitieren können.