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  • patrick51767

Corona-Virus - Hochschulen in Deutschland

Aktualisiert: 13. Okt. 2022

HINWEISE DER BZGA FÜR BILDUNGSEINRICHTUNGEN ZUM NEUARTIGEN CORONAVIRUS (SARS-COV-2) UND COVID-19


Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat auch für Bildungseinrichtungen Informationen zu Übertragungswegen und Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Ansteckung des neuartigen Coronavirus informiert. Die BZgA stellt für Bildungseinrichtungen ein Merkblatt mit Informationen zu Übertragung, Symptomen, Krankheitszeichen, Verlauf sowie allgemeinen Hygieneempfehlungen und weiterführende Links zu Infektionsschutz zum Download zur Verfügung.

https://www.bzga.de/aktuelles/2020-03-03-bzga-informationen-zum-neuartigen-coronavirus-fuer-bildungseinrichtungen/




AKTUELLE MAßNAHMEN UND HINWEISE IN ZUSAMMENHANG MIT DEM CORONA-VIRUS (SARS-CoV-2) DER TOP 20 UNIVERSITÄTEN DEUTSCHLANDS

Viele Universitäten empfehlen ein umsichtiges und besonnenes Verhalten und verweist für aktuelle Informationen auf das Robert Koch-Institutes, des Gesundheitsministeriums sowie des Auswärtigen Amtes. Empfholene Hygieneemaßnahmen belaufen sich auf ausreichende Handhygenie, Husten-/Niesetikette ein (Armbeuge statt Hand), einmalige Nutzung von Taschentüchern sowie einen 1 bis 2 Meter Abstand zu anderen Personen und die Vermeidung von engem Personenkontakt. Eine weitere Vorsichtsmaßnahme ist das Tragen von ffp3 Masken. Die häufig gewählten Op-Masken, schützen hauptsächlich als Schutz vor eigenen Berührungen des Gesichts und dienen beim Tragen von bereits Erkrankten zum Schutz anderer. Zudem ergreifen viele Universitäten Schutz-Maßnahmen um die Corona-Erkrankung einzudämmen. Unter anderem fordern sie Universitätsmitglieder auf, sich bei Verdacht auf eine Corona-Erkrankung oder bei Kontakt mit infizierten Person, umgehend telefonisch mit einem Arzt bzw. einer Ärztin oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst in Verbindung zu setzen. Beschäftigte der Universitäten, die aus Risikogebieten zurückkehren oder mit solchen Kontakt hatten, sind entweder bis zu 14 Tage im Home-Office oder von der Arbeit freigestellt. Die Universitäten empfehlen bei Zugehörigkeit einer Risikogruppe ebenfalls das Aufsuchen eines Arzt bzw. Ärztin bzw. Home-Office oder Freistellung. Dieselben Maßnahmen empfehlen viele Universitäten auch allen weiteren Personen, die an den Bildungseinrichtungen verkehren. Dienstreisen und Exkursionen in Risikogebiete werden zum größtenteils nicht genehmigt und bereits erteilte Genehmigunge widerrufen. Reisen in andere Gebiete sind meist eigenverantwortlich und unter Beachtung der üblichen Gefährdungsbeurteilung weiterhin möglich. Ob Tagungen und Veranstaltungen stattfinden ist teils von den Veranstalterinnen bzw. Veranstaltern abhängig oder werden abgesagt.

Update: In manchen Bundesländer besteht Maskenpflicht.



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