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Studienkosten absetzen

Aktualisiert: 13. Okt. 2022


Wie kann ich meine Studienkosten absetzen?


Ein Studium bringt stets auch Kosten mit sich. Da erscheint es als eine attraktive Möglichkeit, Studienkosten von der Steuer abzusetzen und sich so einen Teil des Geldes, welches man für seine Ausbildung ausgegeben hat, wieder zurückzuholen. Jedoch ist es nicht immer ganz einfach, Studienkosten abzusetzen, und in manchen Fällen ist es sogar unmöglich.


Studienkosten absetzten


Wer seine Studienkosten von der Steuer absetzen möchte, muss zunächst einmal zwischen den Kosten für ein Erststudium, meist direkt nach dem Abitur, und den Ausgaben für ein Zweitstudium oder eine Weiterbildung unterscheiden. Während es sich relativ leicht gestaltet, die Kosten für ein Zweitstudium oder auch andere Weiterbildungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen, ist die Rechtslage in puncto Erststudium weitaus komplizierter. Wer seine Kosten für ein Erststudium von der Steuer absetzen möchte, sollte einen Steuerberater konsultieren – und muss damit rechnen, dass dies trotzdem nicht gelingt.


Erststudium absetzen Keine einheitliche Steuerregelung in Deutschland


Die Kosten für ein Erststudium können nicht als Werbungskosten und Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Vielmehr handelt es sich um steuerlich begünstigte Kosten der privaten Lebensführung. Diese können in der Steuererklärung lediglich als Sonderausgaben angegeben werden. Der Abzug kann ausschließlich im selben Kalenderjahr erfolgen und die Summe ist auf maximal 6000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Ein Steuervorteil ergibt sich allerdings erst bei Einkünften, die deutlich über der Summe von 8354 Euro im selben Kalenderjahr liegen. Wer Kosten für ein Erststudium von der Steuer absetzen will, muss sich genauestens über die entsprechenden Fristen informieren und sollte bei Unklarheiten und größeren Fragen einen Steuerberater konsultieren.


Studienkosten absetzen Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme absetzten


Sie haben eine Berufsausbildung absolviert und studieren anschließend, machen ein Zweitstudium oder nehmen an einer Weiterbildung teil? In diesem Fall können Sie die dafür anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Sie gelten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben und sind damit Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt von Einnahmen. Die Kosten für eine weiterbildende Maßnahme können ohne Begrenzung in der Höhe geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist ein Verlustrück- und -vortrag möglich – das bedeutet, dass diese Kosten nicht nur im selben Kalenderjahr geltend gemacht werden können. Darüber hinaus ist der Steuervorteil unabhängig von Ihren Einkünften im selben Kalenderjahr, sofern ein Verlust entsteht, welcher im Wege des Verlustvortrags in den Folgejahren (oder auch nur im Folgejahr) das steuerpflichtige Einkommen senkt.

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