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Studienbeitragsdarlehen

Die in manchen Bundesländern hohen Studiengebühren, können von Studenten mit einem Studienbeitragsdarlehen vorfinanziert werden. Mit diesem Darlehen sollen also alle Studierenden die Möglichkeit haben, das Studium aufzunehmen. Lebenshaltungskosten können durch diese Angebote jedoch nicht bestritten werden. Es entsteht trotz der guten, von Bundesland zu Bundesland variierenden Konditionen eine Verschuldung mit Zinslast, die aber in der Regel bis zur Rückzahlungsphase gestundet wird. Die unterschiedlichen Konditionen in verschiedenen Bundesländern ergeben sich daraus, dass jeweils andere Konditionen von Landesregierung und Landesbank ausgehandelt wurden.

Wichtigsten Aspekte des Studiendarlehens sind:

  • Studienstandort: entscheidet darüber, ob erhöhte Studienbeiträge anfallen.

  • Darlehensantrag: kann nur bei Studiengebührpflicht gestellt werden.

  • Befreiung von den Studiengebühren: kann bei sehr guten Studienleistungen, der Betreuung des eigenen Kindes und als gewähltes Mitglied eines Hochschulgremiums gewährt werden.

  • Bundesland: In Anspruch genommen werden können nur Studiendarlehen-Angebote innerhalb des Bundeslands, in welchem sich die Hochschule befindet.

  • Einreichung: Der Antrag ist bei der Immatrikulation oder Rückmeldung mit abzugeben.

  • Dauer des Darlehens: Über die Dauer des Darlehens kann der Student in der Regel pro Semester neu entscheiden und eine unnötige Verschuldung verhindern. Hier bildet Nordrhein-Westfahlen eine Ausnahme, die Darlehensbindung besteht für das gesamte Studium. Vorfinanziert wird bis höchstens 4 Semester über die Regelstudienzeit. Bei einem Fachwechsel werden die bereits finanzierten Semester davon abgerechnet.

  • Auszahlung: Die Studiengebühren werden direkt an die Hochschule überwiesen. Das Geld steht Ihnen also nicht zur freien Verfügung, sondern dient ausschließlich der Deckung der fälligen Studiengebührenbeträge.

  • Tilgung und Karenzzeit: Die Tilgung des Studienbeitragsdarlehens beginnt erst nach Abschluss des Studiums. Häufig wird dem Absolvent eine Karenzzeit bis zur Tilgung eingeräumt, um die Arbeitssuche nicht zu belasten.

  • Schuldenobergrenze: Alle Bundesländer haben eine Schuldenobergrenze eingeführt. In NRW liegt diese so, dass viele Studenten mit hohen BAföG-Sätzen und einem Studienbeitragsdarlehen letztendlich von der Rückzahlung der Studiengebühren befreit werden. Nähere Informationen erhalten Sie über den Tilgungs- und Kappungsrechner der NRW.Bank.

  • Altersbegrenzung: Alle Darlehen haben eine Altersbegrenzung. Diese liegt zwischen 35 und 45 Jahren. Die Altersgrenze kann nur unter wenigen Umständen – wie die Erziehung eines Kindes – verschoben werden.

  • Ausländische Studenten: können ein Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen, wenn sie anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber sind, aus den EU-Ländern kommen oder die deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Genaue Informationen erhält man bei den Landesministerien für Wissenschaft.

  • Keine Schuldenfalle: Am wichtigsten nach Abschluss des Studiums ist, dass das Darlehen nur mit einem bestimmten Mindest-Nettoeinkommen zurückgezahlt werden muss. Diese möglichen Ausfälle werden durch einen Fonds abgesichert, der aus den Studiengebühren selbst gebildet wird

Bayerisches Studienbeitragsdarlehen

Studierende an Hochschulen in Bayern haben die Möglichkeit, die Studienbeiträge über das Bayerische Studienbeitragsdarlehen zu finanzieren – und zwar elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung. Das Darlehen wird über die KfW bereitgestellt. Der Zinssatz wird zweimal im Jahr zum 1.4. und 1.10. von der KfW Bank angepasst.

L-Bank Studienbeitragsdarlehen (L-Bank Studienkredit)

Die L-Bank bietet in Baden-Württemberg bietet seit dem Sommersemester 2012 keine Finanzierung von Studiengebühren mehr an, da dort die Studiengebühren abgeschafft wurden. Studierende, die bereits vor Beginn des Sommersemesters 2012 einen Vertrag über ein Studienbeitragsdarlehen abgeschlossen haben, werden weiterhin von derL-Bank betreut. Alle wichtigen Infos zur Rückzahlung von bestehenden L-Bank Studienbeitragsdarlehen sind hier zu finden:

NRW.Bank Studienbeitragsdarlehen (NRW Studienkredit)

Studierende in Nordrhein-Westfalen müssen seit dem Wintersemester 11/12 keine Studiengebühren mehr abführen. Dementsprechend sind auch keine Neuabschlüsse für ein Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank mehr möglich. Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 11/12 ein NRW.Bank Studienbeitragsdarlehen abgeschlossen haben, werden weiterhin von der NRW.Bank betreut. Der Zinssatz für das Darlehen ist variable und wird zweimal im Jahr zum 15.6. und 15.12. angepasst. Alle wichtigen Informationen für die Rückzahlung des Darlehens sind hier zu finden:

N Bank Studienbeitragsdarlehen (N Bank Studienkredit)

Für Studierende in Niedersachsen gewährt die N Bank ein Studienbeitragsdarlehen zur Finanzierung der Studiengebühren. Die Studienbeiträge werden für das erste berufsqualifizierende Studium über die Regelstudienzeit plus maximal 4 Semester übernommen; bei einem Master-Programm für die Regelstudienzeit plus maximal 2 Semester. Der Effektivzinssatz für die Rückzahlung wird zweimal im Jahr zum 1.4. und 1.10. von der KfW Bank angepaßt. Das Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren muß schriftlich bei der Hochschule (im Rahmen des Einschreibe- und Rückmeldeverfahrens) beantragen werden. Die jeweilige Hochschule leitet die Unterlagen dann an die N Bank weiter.

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