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BAföG

Bafög – Umfang richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Eltern. Diese wird für jeden Einzelfall ermittelt. Die Bedingungen dazu sind im BAföG festgelegt. Wenn die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind, bietet das BAföG auch die Möglichkeit der elternunabhängigen Förderung. In solchen Fällen wir das Einkommen der Eltern bei der Bedürftigkeit der Studierenden nicht berücksichtigt. Der Förderungsbetrag wird allerdings gekappt, wenn die Obergrenze von 10.000 Euro überschritten wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert zu werden, soweit im Gegensatz festgelegte Sachverhalte zutreffen. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Rückzahlung. Das Darlehen ist zinslos. Wenn jemand das Geld vorübergehend nicht zahlen kann, wird für die Dauer der Zahlungsrückstände das Darlehen in Höhe der noch existierenden Restschuld mit 6 % p.a. verzinst (Stand: 2016).

Altersgrenze für Bafög-Bezüge

Da das BAföG vornehmlich auf junge Menschen ausgerichtet ist, wird die Ausbildungsförderung grundsätzlich nur denjenigen gewährt, die bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den sie BAföG beantragen, das 30. Lebensjahr (bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben. Ausnahmen von dieser Altersgrenze gelten jedoch z. B. für Auszubildende des zweiten Bildungswegs und für Auszubildende mit Kindern unter 10 Jahren. Die Dauer der Förderung von Studierenden entspricht grundsätzlich der Dauer der Regelstudienzeit (sog. Förderungshöchstdauer). Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus ist in bestimmten Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum möglich (z. B. Verlängerung des Studiums aufgrund einer Behinderung, Schwangerschaft oder Kindererziehung).

Wie viele Studierende beziehen BAföG?

Die BAföG-Quote ist je nach sozialer Herkunft der Studierenden sehr unterschiedlich. Von der Bezugsgruppe „Normalstudierende“ beziehen 28 % die elternabhängige Förderung. Die Gesamteinnahmen dieser Gruppe betragen im Durchschnitt 832 Euro. Etwa 4 % werden elternunabhängig durch BAföG gefördert. Dieser Personenkreis setzt sich aus älteren Studenten zusammen und erhält monatlich 955 Euro. Die Größte Gruppe mit 44 % der Studierenden bilden die, die noch nie einen Antrag auf BAföG gestellt haben, ihre Einnahmen betragen 896 Euro. Von den elternabhängig BAföG-Geförderten erhalten 80 % zusätzliche Unterstützung von den Eltern. Im Durschnitt belaufen sich diese Beträge auf 269 Euro pro Monat. Das ergibt eine Steigerung von 10 % zum Jahr 2009. Der Anteil Studierender die übrige Finanzierungsquellen nutzen hat sich auf 37 % erhöht, 2009 waren es 33 % der Studierenden. Ab August 2016 steigen die Bedarfssätze um 7 %. Da die Mietkosten in Deutschland gestiegen sind, erhöht sich auch der Wohngeldzuschlag um 26 Euro pro Monat. Der Förderungshöchstsatz für Studenten die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, liegt nach einer Steigerung von 9,7 % bei 735 Euro. (Stand: 2016)

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