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GEZ-Gebühr trotz Studienkredit

13.10.11 10:48 Studienfinanzierung Tipps und Tricks, Studienkredite und Bafög, Studienkosten

BaföG-Empfänger können sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Studenten, die sich mit einem Studienkredit finanzieren jedoch nicht.

Eigentlich ist für Studierende, die einen Studienkredit aufgenommen haben, das Monatsbudget genauso knapp wie für diejenigen, die BaföG erhalten. Dennoch werden sie in Sachen GEZ Gebühren anders behandelt. Denn BaföG ist rechtlich gesehen eine staatliche Sozialleistung ähnlich Hartz IV. Ein Studienkredit hingegen ist keine Sozialleistung, weil er ja im Unterschied zum BaföG nicht vom Staat kommt und später auch vollständig zurückgezahlt wird. Trotzdem wird er offenbar von den Richtern des Bundesverwaltungsgerichts als eine Art ‚Einkommen‘ gesehen wie ein neuer Urteilsspruch für den Fall einer Gießener Studentin zeigt. Früher gab es noch eine Möglichkeit, sich bei geringem Einkommen von der GEZ-Gebühr befreien zu lassen. Die Prüfung der jeweiligen Einkommens- und Vermögenssituation der potentiellen GEZ-Pflichtigen war jedoch zu zeitaufwendig und damit zu teuer. Die Regelung wurde kurzerhand abgeschafft. Heute müssen also für jeden internetfähigen Computer GEZ Gebühren entrichtet werden, sofern man nicht zu den Studierenden zählt, die eine BaföG Unterstützung erhalten. Dies verstößt in den Augen der Richter offenbar weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen das Sozialstaatsprinzip. Studierende mit Studienkredit sind aber irgendwie doch doppelt bestraft, sie zahlen den Studienkredit komplett zurück und müssen nun auch noch den täglichen Musikantenstadl bei den öffentlich rechtlichen Sendern konsumieren, damit sich das Investment GEZ auch für sie rechnet.

Quelle

 

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