Zwei weitere Urteile beziehen sich ebenfalls auf diese Problematik. Diese sind mit den Aktenzeichen VI R 38/10 und VI R 7/10 beim Bundesgerichtshof hinterlegt.
Grundsätzlich gelten nun bis auf Weiteres und so lange kein Nichtanwendungserlass ergeht alle während einer Ausbildung oder eines Studiums angefallenen Kosten als vorweggenommene Werbungskosten und sind als solche von der Steuer absetzbar. Dies kann auch als entscheidender Bonus für die Zeit nach der Ausbildung verstanden werden.
Bisher konnten Ausbildungskosten nur bis zur Höhe von jährlich 4.000 EUR als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese Ausgaben waren jedoch nur in dem Jahr absetzbar, in dem sie getätigt wurden. Ein Übertrag auf spätere Jahre konnte dabei nicht erfolgen. Der praktische Wert dieser Regelung ging jedoch bei Studenten gegen Null, da den angefallenen Sonderausgaben grundsätzlich immer ein Einkommen gegenüberstehen musste. Dies ist bei Studenten nur in den seltensten Fällen gegeben.
Vorweggenommene Werbungskosten können noch bis zu vier Jahre rückwirkend gelten gemacht werden
Aus diesem Grunde wäre es für alle Studenten sehr wichtig, dass sie die Belege über ihre während der Ausbildung entstandenen Kosten sorgfältig aufbewahren. Grundsätzlich sind diejenigen Kosten absetzbar, die von den Studenten selbst bezahlt wurden. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchen Mitteln die Studenten ihre laufenden Kosten finanzieren. Dies kann zum Beispiel auch mit Hilfe von eigenen Ersparnissen, mit Geld aus einem Nebenjob oder auch mit BAföG oder einem Studienkredit oder Bildungsfonds geschehen.
Grundsätzlich können alle Kosten abgesetzt werden, die in irgendeiner Weise mit dem Studium in Verbindung gebracht werden. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für Fachliteratur, für Büromaterial, für andere studienbedingte Anschaffungen oder für einen Computer. In diese Kategorie fallen aber auch die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung oder für die Fahrten zwischen dem Studien- und dem Heimatort.
Aus all den genannten Gründen ist es für jeden Studenten empfehlenswert, sich bereits frühzeitig mit den gültigen steuerlichen Rahmenbedingungen für eine spätere Steuererklärung vertraut zu machen. Wenn dann in den ersten Berufsjahren die Studienkosten abgesetzt werden können, sind dadurch meist erhebliche steuerliche Erleichterungen möglich. Die Gesamtkosten für ein mehrjähriges Hochschul- oder Universitätsstudium belaufen sich nicht selten auf einen mittleren fünfstelligen Geldbetrag. Dieser kann dann über die ersten Steuererklärungen nach dem Studienabschluss teilweise wieder zurückgeholt werden. Gerade für Berufseinsteiger ist dies meist sehr vorteilhaft, da sie das eingesparte Geld dann anderweitig verwenden können und sich die Investition in Bildung für sie noch schneller auszahlt.
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