Vermutlich geht jeder Studierende, der für sein Bachelor-Studium eine BaföG Berechtigung erzielen konnte, davon aus, dass automatisch auch der Anschluss eines Aufbaustudiums vom Staat unterstützt wird. Ganz so einfach gestaltet sich dies aber nicht. Durch die Vielzahl an neuen Studienfächer-Kombinationen im Bachelor-Studium haben die Studierenden immer mehr Möglichkeiten für eine Spezialisierung im Aufbaustudium nach dem Bachelor. Jedoch wird längst nicht für jedes Fach ein Master-Programm angeboten. Wer z.B. Jura studieren will, muß spätestens nach dem Bachelor auf ein Aufbaustudium mit Examen als Abschluss umsteigt, verliert damit aber seinen BaföG Anspruch. Eine Studentin hat in Münster deswegen vor dem Verwaltungsgericht wegen Ungleichbehandlung geklagt. Die Richter sehen in ihrem Fall jedoch im Wechsel zu einem Fach mit Examensabschluss ein Zweitstudium, welches eine deutlich längere Ausbildungsförderung mit sich bringen würde. Gerade dies will der Staat aber aus Kostengründen vermeiden. Andere Bachelor-Absolventen hatten mit ihren Klagen etwas mehr Erfolg. De facto besteht hier aber scheinbar eine Gesetzeslücke, die neue Regelungen erfordert. Wann diese ergänzt werden, ist noch unklar. Vorerst gilt, dass nur ein direkt an den Bachelor angeschlossener Master-Abschluss mit BaföG unterstützt wird.
Wer sich hinsichtlich seiner Wahl des Aufbaustudienfachs nicht einschränken will, für den gibt es ebenfalls die Option, eine externe Studienfinanzierung in Form eines Studienkredits oder eines Bildungsfonds aufzunehmen. Ganz so, wie es für das Wunschstudium am besten passt. Außerdem kann man sich auch parallel für zwei Studiengänge einschreiben, um weiterhin BaföG berechtigt zu bleiben, falls man eines der beiden Fächer im Aufbaustudium nicht mehr weiterverfolgen möchte.
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