Auch Hamburg zählt zu den Bundesländern, in denen für die Aufnahme eines Studiums Studiengebühren anfallen. Um die Gebührenlast für die Studierenden etwas zu erleichtern, wurde zum Wintersemester 2008/2009 die Möglichkeit der Stundung der Studiengebühren bis zum Studienabschluß und Einstieg ins Berufsleben geschaffen. Für jeden Studierenden wird ein entsprechendes Konto geführt. Jährlich werden die Studierenden über die aktuelle Höhe der aufgelaufenen Studiengebühren informiert. Gestundet werden kann über die Regelstudienzeit plus maximal 2 Semester. Zurückgezahlt wird dann nach Studienende, sobald ein Jahreseinkommen von über 30.000 Euro brutto erzielt wird. Die Studiengebühren sind dann als einmalige Zahlung zu begleichen. Ist dies nicht möglich, so kann ggf. eine Rückzahlung auf Raten mit entsprechender Verzinsung erfolgen. Das Hamburger Modell der nachgelagerten Studiengebühren stößt bereits auf große Nachfrage seitens der Studierenden. Fast die Hälfte aller eingeschriebenen Studierenden nutzt die neue Möglichkeit. Gemäß dem ‚Ländercheck Studiengebühren‘ des Deutschen Stifterverbandes, hat sich die Stundung der Studiengebühren positiv auf die Studienanfängerzahlen ausgewirkt. Vor allem die Zahl an Studienanfängern aus bildungsfernen Schichten und einkommensschwachen Familien hat sich auf diese Weise erhöht.
Das Modell der Studiengebühren Stundung wird derzeit ähnlich intensiv diskutiert wie der britische Vorstoß zur Einführung einer Akademiker Steuer. Schon bald könnten auch andere Bundesländer, die Studiengebühren veranschlagen, den Vorreitern folgen.
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