Studierende müssen sich mit einer Vielzahl von Ausgaben herumschlagen, Miete, Ernährung, Kleidung, Handy, Transport – einer der unbeliebtesten Posten ist die GEZ-Gebühr. Diese muss jeder zahlen, der einen Fernseher oder Radio „betreibt“, wie es die Beamten nennen. Das heißt nicht, dass das Gerät eingeschaltet wird – es reicht, wenn es lediglich in der Bude herumsteht. Dann muss gezahlt werden.
Studierende betrifft das insbesondere, wenn sie nicht mehr bei den Eltern zu Hause leben, sondern einen eigenen Hausstand haben (egal, ob in der gleichen oder einer anderen Stadt). Dann sind sie verpflichtet, monatlich 17,98 EUR an Rundfunkgebühren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abzudrücken - es sei denn, sie können sich von der Gebührenpflicht befreien lassen. Das geht unter bestimmten Voraussetzungen, die die GEZ auf ihrer Seite einzeln nennt – so sind etwa BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern leben, von der Gebührenpflicht befreit.
Ob man sein Studium über einen Studienkredit oder einen Bildungsfonds finanziert, ist allerdings für die GEZ vollkommen unerheblich. Die GEZ interessiert auch nicht, ob jemand ein geringes Einkommen hat oder eine hohe Miete zahlen muss oder durch ein unbezahltes Praktikum höhere Lebenshaltungskosten hat. Was für eine Gebührenbefreiung zählt, ist alleine der BAföG-Bescheid, an den sich die GEZ dann gebunden hält. Wer also das BAföG-Amt überzeugen kann, ist gleichzeitig auch die GEZ-Gebühr los. Aber das gilt ja leider nur für weniger als ein Viertel aller Studierenden – denn die anderen gehen beim BAföG ja leer aus.
Hinweis: Kommentare werden vor der Freischaltung von studienkredit.de geprüft.