Finanzierungsvarianten

Finanzierungsvarianten

Wie finanziere ich mein Studium?

 

 

Übersicht:

 

 

 

Familiäre Unterstützung:

Familiäre Unterstützung:

Die Frage der Finanzierung von studienbedingten Kosten wird i.d.R. sicher zuerst mit den Eltern oder (wohlhabenden?) Verwandten diskutiert. Diese decken oftmals einen Großteil der Kosten, sofern es ihre finanziellen Mittel erlauben. Planen Sie jedoch ein Studium an einer Privathochschule oder im Ausland, so ist Ihre Familie schnell mit der Bewältigung der Kosten überfordert. Sie müssen sich also um weitere Finanzierungsquellen kümmern.

 

 

 

Nebenjobs:

Nebenjobs:

Als Studierende können Sie sich dann selbst noch um gelegentliche Nebenjobs bemühen, aber hier müssten Sie schon sehr viel Zeit investieren, wenn sich das für Sie wirklich rechnen soll. Typische studentische Tätigkeitsfelder sind zudem häufig recht studienfachfremd, so dass sie Sie für Ihr Studium bzw. Ihre Karriere nicht weiterbringen.

Wenn Sie von einem Stundenlohn von 10 Euro ausgehen, dann könnten Sie selbst bei Vollzeitarbeit gerade mal 1.600€ in einem Monat erzielen (5 Tage/Woche à 8 Stunden Arbeit). Ein Studium kostet jedoch insgesamt um die 48.000€. Selbst wenn Sie 10 Monate Vollzeit arbeiten, hätten Sie also gerade mal 1/3 des Gesamtbedarfs zusammen. Nur würden Sie dann nicht mehr zum Studieren kommen, denn dies wäre ein Vollzeitjob. Ihr Studium zieht sich also erheblich in die Länge und wird für dadurch ggf. für potentielle Arbeitsgeber uninteressanter.

Als Finanzierungsbasis für das Studium bietet sich daher im Idealfall eine Kombination aus familiärer Unterstützung, Nebenjobs und verschiedenen Konzepte der Studienfinanzierung an. Hier finden Sie eine Kurzübersicht zu den verschiedenen Möglichkeiten.

 

Was ist bei Finanzierung durch Nebenjobs zu beachten:

Eine Finanzierung des Studiums allein mit Hilfe von Nebenjobs gestaltet sich eher schwierig, da Sie zu viel Zeit investieren müßten, um die nötigen Beträge zusammen zu bekommen.Falls Sie sich dennoch etwas dazu verdienen wollen, sollten Sie folgendes beachten:

 

  • 400-Euro-Jobs: Bei kleineren Nebentätigkeiten bis zu insgesamt 400€ monatlich fallen keine Sozialabgaben an. Nur der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge für Kranken- und Rentenversicherung für Ihre Mitarbeit. Liegen Sie mit Ihrem Verdienst über der 400€ Grenze, so müssen Sie den für Studierende reduzierten Beitragssatz zur Rentenversicherung zahlen.
  • Nicht mehr als 20h/ Woche: Als Studierender sollten Sie (während der Vorlesungszeit) nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in Nebenjobs tätig werden, denn dann fallen nur geringe Sozialabgaben an. Ausgenommen von der 20-Stunden-Regelung sind Aushilfstätigkeiten in der vorlesungsfreien Zeit in den Semesterferien.
  • Bafög vs. Nebenverdienst: Achtung, das Einkommen aus Ihren Nebenjobs kann sich, sofern Sie BaföG empfangen, u.U. negativ auf Ihre Unterstützung auswirken. Denn BaföG richtet sich immer an Ihrem finanziellen Hintergrund aus. Sie dürfen jährlich maximal 4.200€ mit Ihren Nebenjobs erwirtschaften, wenn Sie keine BaföG-Kürzungen riskieren wollen.
  • Kindergeld vs. Nebenverdienst: Wenn Ihre Eltern für Sie noch Kindergeld erhalten (gibt’s bis zum 25. Lebensjahr), dann sollten Sie sich unbedingt hinsichtlich Ihrer Nebentätigkeiten mit Ihren Eltern abstimmen. Denn Kindergeld wird nur gezahlt, wenn Sie als Studierender nicht mehr als 7.680€ pro Jahr verdienen. Hierein zählt neben Ihren Minijobs jedoch auch noch die von Ihnen empfangenen BaföG-Leistungen zu 50%! Sie können jedoch Werbungskosten für studienbedingte Ausgaben wie Fachbücher oder Laptop geltend machen. Achtung: die 7.680€ sind eine Freigrenze: verdienen Sie auch nur einen einzigen Euro mehr, ist das komplette Kindergeld futsch!
  • Steuern: Steuern werden so schnell nicht fällig. Pro Monat können Sie bis zu 715€ dazu verdienen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Vorsicht jedoch bei Vollzeitjobs in der vorlesungsfreien Zeit. Hier können auch höhere Monatseinkünfte zusammen kommen. Jährlich können bis zu 8.584€ dazu verdient werden, ohne dass Steuerzahlungen anfallen.
  • Selbständigkeit: Wenn Sie Ihre Nebenjobs in Form einer Selbständigkeit verfolgen, dann müssen Sie hierfür selbstverständlich eine Steuererklärung anfertigen. Bleiben Sie insgesamt unter einem Verdienst von 7.664€, so liegt Ihr Gewinn unter dem Grundfreibetrag und ist steuerfrei. Wenn Sie sogar mehr als 17.500€ einnehmen, dann sind Sie umsatzsteuerpflichtig. Für Ihre selbständige Tätigkeit gilt dieselbe Stundenregelung wie für eine Nebentätigkeit als Mitarbeiter.

 

 

           

           

           

          BAföG:

          BAföG:

          BAföG ist ein rein staatliches Förderangebot. Ziel der Förderung ist es, jungen Studenten ein Studium zu ermöglichen. Die Förderhöhe richtet sich hierbei jedoch nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern und des Studierenden selbst. Grundsätzlich gilt für das BAföG: Die eine Hälfte ist ein nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsloses Darlehen des Staats. Der Höchstsatz liegt bei rund 580€ im Monat und mit der Tilgung des Darlehens muss der Absolvent fünf Jahre nach Beendigung seines Studiums beginnen.

           

          Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind:

          • Die Stellung des BAföG-Antrags beim zuständigen Amt.
          • Das gewählte Studium ist BAföG-förderungsfähig.
          • Der Antragsteller ist zu Beginn des Studiums unter 30 Jahre alt.
          • Die Leistungen des Antragstellers lassen erwarten, dass das angestrebte Studienziel erreicht werden kann.
          • Der Antragsteller ist deutscher Staatsbürger, Elternteil oder Ehegatte eines Deutschen, Asylberechtigter oder aufgenommener Flüchtling.
          • Bei Antragsstellung überschreitet das Vermögen des Antragsstellers 5.200€ nicht. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben 1.800€ für den Ehegatten und 1.800€ für jedes Kind.
          • Das Einkommen der Eltern überschreitet die in §24 BAföG festgesetzten Freibeträge nicht.
          • Der monatliche Verdienst des Antragsstellers übersteigt 350€ während der Förderung nicht.

          Tipps:

          Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Förderung nicht rückwirkend ab Studienbeginn, sondern ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird. Informieren sie sich des Weiteren beim BAföG-Amt und nutzen Sie vorab den BAföG-Rechner zur Ermittlung der Höhe Ihres Förderanspruchs. Die Förderung über BaföG ist häufig nicht ausreichend, um die studienbedingten Kosten decken zu können. BaföG lässt sich jedoch sehr gut mit anderen Studienfinanzierungslösungen kombinieren. Beachten Sie, dass Sie auch für einen Teil des BaföGs bereits Rückzahlungsverpflichtungen haben. Kalkulieren Sie dies unbedingt mit ein, wenn Sie BaföG mit anderen Finanzierungsangeboten kombinieren, die ebenfalls eine Rückzahlungsverpflichtung nach sich ziehen.

           

           

           

           

           

           

           

           

          Stipendien

          Stipendien

           

          Als Alternative zu einer Finanzierung kann man sich bei verschiedensten Stiftungen für ein Stipendium bewerben. In Deutschland werden rund 14.000 Studierende durch Stipendien unterstützt, was aber gerade mal 2% der Gesamtanzahl Studierender entspricht. Es kommt also nur eine vglw. kleine Gruppe ausgewählter, besonders leistungsbereiter Studenten in den Genuß eines Stipendiums. Der Bewerbungsaufwand lohnt sich aber dennoch, denn Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden und können wenigstens einen Teil der studienbedingten Kosten decken.

          Was zu beachten ist:

          • Stipendien werden nicht nur an Hochbegabte vergeben.
          • Ein überdurchschnittliches Abiturzeugnis ist wichtig und gesellschaftliches Engagement oft ausschlaggebend
          • Oft wird die Referenz eines Professors vorausgesetzt.
          • Das monatliche Einkommen der Eltern ist in der Regel die Berechnungsgrundlage des Förderbetrags (monatlicher Förderhöchstbetrag 525€, Büchergeld 80€)

          Tipp:

          Die wichtigsten Stiftungen innerhalb Deutschlands finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, sowie auf der Seite von Stiftung Warentest. Sind Sie an einem Auslandsstipendium interessiert, kontaktieren Sie den Deutschen Akademischen Austauschdienst. Erkundigen Sie sich unbedingt nach den an Ihrer Hochschule bestehenden Programmen.

           

           

           

           

          Studienkredite und -darlehen:

          Studienkredite und -darlehen:

          Studienkredite sind zum einen in staatliche und privatwirtschaftliche Angebote zu unterscheiden, zum anderen nach dem Förderumfang – Studienbeitragsdarlehen für Studiengebühren an öffentlichen Hochschulen und Studienkredite für Lebenshaltungskosten.

          Die verschiedenen Angebote funktionieren grundsätzlich nach den Prinzipien eines Darlehens, wie man es auch aus anderen Finanzierungsbereichen her kennt. Man schließt einen Kreditvertrag ab, erhält anschließend die vereinbarten monatlichen Auszahlungen und zahlt später mit Zins und Tilgung über einen bestimmten Zeitraum zurück. Man zahlt also (wie bei jedem Finanzierungsvorgang) i.d.R. mehr zurück, als man nominal erhalten hat, es sei denn, das Darlehen wird zinslos gewährt.

          Auf Sicherheiten wird zwar anders als bei klassischen Kreditgeschäften verzichtet, dafür ist aber teilweise schon in der Auszahlungsphase und damit während des Studiums die Zahlung von Zinsen fällig.

          Spezielle Studentenkredite werden vor allem von der Deutschen Bank, der Dresdner Bank sowie den Volksbanken und Sparkassen angeboten, letztere weisen auch regional spezielle Angebote auf. Als staatliche Variante steht der KfW Studienkredit zur Verfügung. Studienbeitragsdarlehen werden von mehreren staatlichen Landesbanken (z.B. NRW Bank, L-Bank) angeboten.

           

          Was ist zu beachten:

          • Finanzierung von Studiengebühren, z.T. auch Lebenshaltungskosten
          • Studienkredite werden direkt von den Banken vergeben (z.T. Auswahlverfahren vorgeschaltet)
          • Unterschiedlichste Angebote hinsichtlich der Zinssätze für die Rückzahlung und während des Studiums
          • Altersbeschränkungen
          • Die Rückzahlung kann teilweise in größeren Raten erfolgen (oder auf einmal), die Rückzahlung kann je nach Angebot auch über einen sehr langen Zeitraum gestreckt werden (bis 20 Jahre)
          • Teilweise Paketangebote mit integriertem Girokonto
          • Z.T. werden Leistungsnachweise verlangt
          • Jährliches Gespräch mit dem lokalen Bankberater sind bei einigen Anbietern Pflicht

          Seit einigen Jahren werden darüber hinaus Bildungsfonds (auch Studienfonds genannt) in Deutschland immer beliebter. Durch Bildungsfonds können Studiengebühren, Lebenshaltungskosten und Auslandsaufenthalte finanziert werden. Besonderes Merkmal dieser Studienfinanzierungsart ist die einkommensabhängige Rückzahlung nach Studienende und erfolgreichem Berufsstart. Statt Zins und Tilgung wird hier ein bestimmter Prozentsatz des monatlichen Bruttoeinkommens zurückgezahlt.

          Studien- bzw. Bildungsfonds gelten als besonders sozialverträgliche, gut kalkulierbare Studienfinanzierungslösung.

          Mehr Infomation zu den Studienkrediten finden Sie hier.