Die in manchen Bundesländern hohen Studiengebühren, können von Studenten mit einem Studienbeitragsdarlehen vorfinanziert werden. Mit diesem Darlehen sollen also alle Studierenden die Möglichkeit haben, das Studium aufzunehmen. Lebenshaltungskosten können durch diese Angebote jedoch nicht bestritten werden.
Es entsteht trotz der guten, von Bundesland zu Bundesland variierenden Konditionen eine Verschuldung mit Zinslast, die aber in der Regel bis zur Rückzahlungsphase gestundet wird. Die unterschiedlichen Konditionen in verschiedenen Bundesländern ergeben sich daraus, dass jeweils andere Konditionen von Landesregierung und Landesbank ausgehandelt wurden.
Studierende an Hochschulen in Bayern haben die Möglichkeit, die Studienbeiträge über das Bayerische Studienbeitragsdarlehen zu finanzieren - und zwar elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung. Das Darlehen wird über die KfW bereitgestellt.
Nähere Informationen siehe im Anbietervergleich oder hier: http://www.stmwfk.bayern.de/hs_studienbeitraege_darlehen_faq.html
Die L-Bank bietet in Baden-Württemberg die Finanzierung von Studiengebühren an. Der anfängliche effektive Jahreszins beträgt 7,44 % p. a. Während des Studiums und der folgenden zweijährigen Karenzzeit müssen keine Zahlungen geleistet werden. Auch die Zinsen, die in dieser Zeit anfallen, müssen erst nach Ablauf der Karenzzeit gezahlt werden. Der nominale Zinssatz des Darlehens kann in den nächsten 15 Jahren maximal auf 8,38% p.a. ansteigen.
Das Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren muß schriftlich bei der Hochschule (im Rahmen des Einschreibe- und Rückmeldeverfahrens) beantragen werden. Die jeweilige Hochschule leitet die Unterlagen dann an die L-Bank weiter.
Studierende in Nordrhein-Westfalen werden bei der Finanzierung ihres Studiums von der NRW.Bank durch ein Studienbeitragsdarlehen unterstützt. Die Studienbeiträge werden semesterweise von der NRW.Bank direkt an die Hochschule gezahlt. Die Studienbeiträge werden für das erste berufsqualifizierende Studium über die Regelstudienzeit plus maximal 4 Semester übernommen; bei einem konsekutiven Master-Programm für die Regelstudienzeit plus maximal 2 Semester. Beantragt wird das Darlehen im Rahmen der Einschreibung oder Rückmeldung an der Hochschule. Studienbeitragsdarlehen können in NRW nur für das komplette Studium beantragt werden. Die Rückzahlung erfolgt erst 2 Jahre nach Beendigung des Studiums und sobald Einkommen erzielt wird, spätestens jedoch 11 Jahre nach Studienbeginn. Der Zinssatz ist variabel und nach oben hin begrenzt. Die Zinsbelastung wird - nach derzeitigem Stand - durch den Ausfallfonds des Landes NRW bis zum 14. Dezember 2011 für die Sutdierenden gemindert und auf maximal 5,90% p.a. begrenzt.
Für Studierende in Niedersachsen gewährt die N Bank ein Studienbeitragsdarlehen zur Finanzierung der Studiengebühren. Die Studienbeiträge werden für das erste berufsqualifizierende Studium über die Regelstudienzeit plus maximal 4 Semester übernommen; bei einem Master-Programm für die Regelstudienzeit plus maximal 2 Semester. Der Effektivzinssatz beträgt derzeit 6,12% p.a. für die Rückzahlung. Das Darlehen zur Finanzierung von Studiengebühren muß schriftlich bei der Hochschule (im Rahmen des Einschreibe- und Rückmeldeverfahrens) beantragen werden. Die jeweilige Hochschule leitet die Unterlagen dann an die N Bank weiter.