Eine solche Versicherung sichert den Kreditnehmer bzw. seine Angehörigen für den Fall von Krankheit, Tod oder Arbeitslosigkeit vor der Rückzahlung des Kredits ab. Die Kreditrückzahlung wird dann von der Versicherung geleistet. Zu diesem Zweck versichert sich der Kreditnehmer bei einer Versicherung für die genannten Fälle und zahlt eine jährliche Versicherungsprämie für die pro Jahr angefallenen Auszahlungsbeträge und Zinskosten.